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Willkommen bei Wikipawivi
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Der Gründer |
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Liebe Gäste, Olaf Ließmann ist ausgebildeter Gesundheits- & Krankenpfleger, Pflegeberater, verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante & stationäre Altenpflege, Heimleitung in der Alten- & Behindertenhilfe, Betriebswirt der Sozial- & Gesundheitswirtschaft mit Fachausbildung im Sozial- & Gesundheitsmanagement sowie pädagogische Fachkraft, Dozent und pädag. Ausbilder gemäß AEVO - IHK. Sein breites Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl die Leitung von Gesundheitseinrichtungen, als auch die
Arbeit an Schulen mit Schülern und Schülerinnen inklusive einem
sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich von Wahrnehmung und
Entwicklungsförderung bzw. den methodisch - planmäßigen Einsatz als
Dozent und Ausbilder an
Gesundheitseinrichtungen &
Bildungsinstituten mit den Unterrichtsschwerpunkten:
Gesellschaftspolitik, Kommunikation, Gesundheitserziehung,
Krankenpflege, Allgemeinbildung, Deutsch, Staatsbürgerkunde, Ernährung,
Integration,
Altenpflege, Krankheitslehre, sowie gezielte Umsetzungen als Jobcoach
und Case
Manager. In
seiner Freizeit setzt er sich gesellschaftspolitisch produktiv gegen
Gewalt an Kindern ein, ist
nationalpolitisch tätig, engagiert sich für Kinderrechte und ist Er interessiert sich außerdem für Politik, Geschichte, Astronomie, Wissenschaft, Technik, Reisen und Rock & Roll ♪♫ Rock around
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*** Innerhalb
seiner mehr als 30 jährigen Berufstätigkeit im Sozial- und
Gesundheitswesen ist er mehr als 8 Jahre in unterschiedlichen
Führungspositionen als
Leiter in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens aktiv
gewesen. So war er jahrelang als Stationsleitung, als
Pflegedienstleitung und als Geschäftsführer einer
Behinderteneinrichtung tätig. Er war somit bis dato unter anderem
führend, leitend sowie pädagogisch, ausbildend, psychologisch und
medizinisch -
pflegerisch im
pädiatrischen Bereich sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie
tätig.
Ebenso auf Alkohol- und Jugendstationen, sowie im forensischen,
geriatrischen und psychiatrischen Klinikbereich konnte er sich
über viele Jahre unter anderem umfangreiche Eindrücke von
gewalttätigen Personen, von gewalttätigen (und auch
einsitzenden) Elternteilen und Eltern machen, welche an
ihren Kindern strafbare Körperverletzung ausübten. Im
Verlaufe
seines bisherigen Lebens erhielt er fundierte und tiefe Eindrücke
von gewalttätigen und somit ausgeprägt gestörten Eltern, dessen
solidarisch
gesinnten Angehörigen, dessen Gedankengut und Verhaltensweisen und
blickte
überregional hinter die Fassade dieser sensiblen Thematik. Die Bedeutung des Namens der Internetplattform "Wikipawivi" liegt jeweils in den 2 Anfangsbuchstaben der englischen Begriffe: (pa)renting (wi)thout (vi)olence -,welches soviel wie eine "Erziehung ohne Gewalt" beschreibt. Konzentrieren wird sich der Inhalt dieser Internetplattform thematisch und in seiner Kernaussage auf eine "Kindererziehung ohne Gewalt"! In diesem Sinne definiert sich "wikipawivi.com" als ein gesellschaftspolitisches, expandierendes Medium. In seinem stetigen Anpassungs- und Veränderungsprozess soll diese Plattform als ein stets formbares, äußerst flexibles und stetig wachsendes Werk entstehen. |
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Wikipawivi aus Sicht des Gründers |
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Bremen, Liebe Gäste! Wenn man sich heute den historischen Verlauf der vollzogenen Kriminalität von Beginn der Existenz der Bundesrepublik Deutschland an genau ansieht, so werden erst einmal diejenigen Ereignisse in den Fokus genommen, welche rein geschichtlich umfänglich bekannt sind. Dennoch blieben und bleiben bis heute trotz der Einführung und Installation umfassender Gesetze und Menschenrechtsnormen die gravierendsten und weit verbreitesten Straftaten profund unerkannt.....die Gewaltstraftaten an den Ehefrauen und vor allen Dingen ausgedehnt und extensiv an den eigenen Kindern. Siehe dazu auch umfassende Berichte in den Medien sowie Presseartikel auf der Seite "Presse & Medien"! Kindergewaltstraftäter, welche ich persönlich für die universellsten und perfidesten Verbrecher dieses Landes und global halte, begingen und begehen ihre Straftaten oft am eigenen Kind unbeobachtet, klammheimlich und feige hinter dicken Wohnungsmauern oder Orten, an denen sie unerkannt ihr psychopathisches Gewaltspiel am schwachen Nachwuchs ausleben bzw. ausleben konnten. Extrem erbärmlich und immens strafbar ist hier für mein Empfinden nicht nur das kranke Verstecken und jahrelange bzw. jahrzehntelange Verheimlichen dieser Straftaten vor der übrigen Familie, sondern gleichermaßen das asozial - schändliche Verstecken vor der Strafverfolgung....sprich vor Haft, Zugriff und Zahlung der zustehenden Schmerzensgelder an das / die Opfer. Diese elterlichen Gewaltstraftäter stellen sich oftmals skrupelos und ohne Gewissen über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte tot und formieren sich als sog. "liebe Eltern", um die Jahre bis zur Verjährung ihrer Straftaten auszusitzen. Aus Angst, sich doch eines Tages einmal "outen" zu müssen und das Kind entschädigen zu müssen, gehen Kindergewaltstraftäter sogar eher ins Grab, als den erforderlichen Mut aufzubringen, sich zumindestens zu Lebzeiten beim "Opfer Kind" zu entschuldigen. Ihnen war und ist vollkommen egal, wie sehr das Opfer gelitten hat.....Hauptsache ihnen wird nichts genommen bzw. sie brauchen sich dafür nicht zu verantworten, zu rechtfertigen und geschweige denn Schmerzensgeldzahlungen an das oftmals über viele Jahre geschädigte Kind zu leisten. Zu
derzeit zunehmenden Gewaltstraftaten
in 2020 auch hierzulande gehören z.B.
Vergewaltigungen, Kindesmisshandlungen, sexueller Kindesmissbrauch und
alle Arten der
Körperverletzung wie physische und psychische
Gewaltanwendungen. Wenn man sich diese Tatsachen betrachtet, erkennt
man genau, was primär in den kranken Köpfen dieser Straftäter und im
Land alles nicht stimmt bzw. wo es extrem große
beängstigende Defizite
auf dem Sicherheitssektor, der Aufklärung und Bekämpfung von
Gewaltstraftaten gibt. Somit beschreiben Wachschutzagenturen aller Art,
private
bodyguards sowie psychotherapeutische Behandlungen am
Kindergewaltverbrecher derzeit in ihrem Tätigkeitsvolumen eine
Hochkonjunktur. Alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben und hatten jedoch seit Einführung der Gesetze in unserem Land ein uneingeschränktes Bürgerrecht sowie eine Garantie auf vollste Gewaltfreiheit. Somit sind es seit Bestehen der Bundesrepubklik Deutschland vor allen Dingen Eltern, welche ihren Kindern dieses Recht nicht zugestanden haben, diese erbärmlich schlugen, sich an ihnen vergriffen, sowie diese zusätzlich mit Psychoterror und Familientyrannei über viele Jahre strafbar und schadenersatzpflichtig belasteten. Für
sehr viele Kinder und heutzutage oftmals bereits lange erwachsene
Menschen, welche aufgrund von jahrelang erlebter
Gewaltanwendung und massivstem Psychoterror durch die Eltern im
Grunde
genommen gar keine Kindheit hatten, ist unwiderbringlich eines der
wichtigsten Lebensabschnitte genommen worden......von extrem kranken,
unzurechnungsfähigen
und extrem gestörten Eltern, welche bezogen auf das lebenslang
geschädigte Kind in einer außerordentlichen Wiedergutmachungspflicht
stehen! Die verursachten Schäden kann der
Kindergewaltverbrecher jedoch nie mehr reparieren. Für
mich als Autor und Gründer dieser Internetplattform ist es unheimlich
entsetzlich und unerträglich, dass derartige Kinderschänder wie
z.B. Kinderschläger, sowie auch dessen solidarisch gesinnten
Familienangehörigen bezogen auf die ausgeführten Straftaten gegenüber
ihrem Kind nicht mehr
zur Rechenschaft gezogen werden können, weil einfach nichts mehr zu
beweisen ist. Wie will ein Kind bzw. Jugendlicher oder gar Erwachsener,
welchem einst einmal
die Kindheit durch eine "Prügelzucht" ersetzte Gewaltherrschaft
/Diktatur auferlegt wurde, jemals beweisen können, was es einst einmal
durch
elterliche Psychopathen erfahren musste. Das ist rein beweistechnisch
allenfalls durch umfangreiche psychologische und psychiatrische
Untersuchungen und Gutachten sowie damalige Zeugen gesichert. Die
Straftäter sonnen sich in Sicherheit, verballern tagtäglich die Kohle,
die dem "Opfer Kind" rein menschlich in sehr großer Bandbreite zusteht
bzw. bereits früher schon umfangreich zugestanden hat und
sind sich "angeblich" keiner Schuld
mehr bewusst.
Ihr krankes
Gehirn gaukelt ihnen selbst im hohen Alter noch vor, dass ihr Dasein
doch immer nur von Ehrlichkeit und Gutmütigkeit gekrönt war. In diesem schrecklichen Beispiel existieren selbst heute noch ehemalige elterliche bzw. externe Kindergewaltverbrecher (z.B. Kinderschläger) und leben nach wie vor vollkommen unbekümmert ein feiges und komplett unnützliches Leben in der Illegalität. Kinderschläger
und andere Kindergewaltverbrecher sind Trauerfälle am Rande unserer
gesunden Gesellschaft, von denen
früher oder
später keiner mehr etwas wissen will. Sie werden nach und nach gemieden
und
präsentieren den "bösen Teil" einer ehrlichen und gesunden
Gesellschaft, den niemand braucht. Die
Mehrheit der Kindergewaltstraftaten
wird und wurde von Männern bzw. Vätern ausgeübt. Es sind sogar oft Eltern bzw. Elternteile, welche dem Kind im Erziehungsprozess Tugenden vorgaukelten wie Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit und ähnliche, sich jedoch auf ihr eigenes tatsächliches Verhalten gegenüber ihrem Kind durch Kindergewaltstraftaten entschädigungspflichtig und hochpotent strafbar machten. Diese Täter haben dem Opfer Kind in vielen Fällen ihre gesamte Kindheit genommen, weil die Kinder keine Liebe bekamen, gewissermaßen "nur geduldet" wurden, im Grunde genommen "Störfaktoren" darstellten, keine Wärme und Zärtlichkeit erhielten, sondern nur gewalttätig gezüchtigt und somit strafbar missbraucht wurden. Alle Gewaltstraftäter sind in unserem Land unmissverständlich zu benennen und der Justiz zuzuführen, soweit diese ihre Strafe noch nicht erhalten haben bzw. eine Entschädigung an das / die Opfer entrichtet haben! Hierbei darf es keine Denkverbote und auf gar keinen Fall Redeverbote geben! Es ist das Recht und die Pflicht eines jeden Bundesbürgers, Gewalttäter wie z.B. Kindergewaltverbrecher / Kinderschläger zu benennen, der Polizei zu melden, dem Jugendamt mitzuteilen bzw. Anzeige zu erstatten oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen! Was sind Kindergewaltverbrecher? Kindergewaltverbrecher sind extrem kranke und geistesgestörte Menschen, welche Kinder sexuell, psychisch und/ oder physisch misshandelt haben bzw. aktuell misshandeln. Dieses unheimliche, beängstigende Wort drückt es schon sehr präzise aus. Es sind Personen - in den allermeisten Fällen die eigenen Eltern, welche dem schwächsten Glied in unserer Gesellschaft - dem Kind, ja sogar im allerschlimmsten Fall dem eigenen Fleisch und Blut Gewalt antun bzw. einmal angetan haben. Oftmals beginnt alles bereits im Vorfeld mit dem "Anschreien" des Kindes oder des Jugendlichen. Das Schreien oder Anschreien im Familiengefüge symbolisiert bereits einen sehr großen psychischen Schaden im Elternverhalten, weil andere zielführende Maßnahmen nicht bekannt bzw. nicht gewollt sind, keine Geduld vorhanden ist oder die Störungen bereits intensiv ausgeprägt sind. Die Neigung zur anschließenden Gewaltausübung ist dann oftmals gegeben. Kindergewaltverbrecher sind und bleiben verängstigt gestörte Extremstraftäter, welche sich nur an einem wehrlosen Körper vergreifen können bzw. einst einmal vergriffen haben im Rahmen von körperlicher wie auch psychischer Gewalt. Es sind erbärmliche und schwachsinnige Gewaltstraftäter, welche aus purer Schwäche und Hilflosigkeit, extremen, krankhaften Störungen oder purer Aggressionslust den eigenen Spross quälen, züchtigen und peinigen bzw. diese Straftaten einst am eigenen Nachkommen praktizierten. Im Kopf eines Kindergewaltverbrechers war und ist von Anfang an alles kaputt. Wer Gewalt am Kind ausübt, ist somit hochgradig unterbemittelt, denn der Gewaltstraftäter (z.B. der Kinderschläger) beweist bzw. hat mit seinem aggressiven Verhalten eindeutig bewiesen, dass er keine anderen Erziehungsmethoden kennt und ihn diese im Vorfeld auch gar nicht interessiert haben. Hier drückt sich die extrem hohe strafbare Fahrlässigkeit gegenüber dem Kind aus. Im Raum stehen Vergewaltigungen, Schläge, also Körperverletzungsdelikte von leicht bis gefährlich, sowie auch familiärer Psychoterror, Unterdrückung und diktatorische Erziehungsmethoden. Sämtliche Gewaltstraftaten gefährden nachhaltig und irreparabel das junge Leben eines Kindes bzw. eines Jugendlichen und hinterlassen lebenslange Spuren am heranwachsenden Geschöpf. Für mich als Autor dieses Internetportales stellen derzeitige sowie einstige Kindergewaltverbrecher die massivsten Straftäter in unserer Gesellschaft dar. Gibt es in Deutschland neben den vielen bekannten Straftaten noch grausamere, feigere, verachtenswertere und erbärmlichere Verbrechen und / oder Straftaten als Gewaltanwendungen am eigenen Kind? Ich kann mir keine vorstellen. Kindergewaltverbrecher
stellen somit zusätzlich eine enorme Gefahr für eine gesunde
Gesellschaft dar und
müssen
unverzüglich, nachhaltig und umgehend aus dem Verkehr gezogen
werden. Wer seine
Kinder schlägt bzw. einst einmal geschlagen hat, der hat wirklich nicht
mehr alle Tassen im Schrank und gehört für meine Begriffe umgehend in
die geschlossene Psychiatrie oder hinter Schloss und Riegel. Im
Normalfall dürften derartige Personen die Anstalt erst wieder verlassen
dürfen, wenn diese im Rahmen einer langfristigen, psychiatrischen
Therapie durch mindestens 2 Gutachter als geheilt gelten. Doch gibt es
für derart gestörte Patienten überhaupt eine dauerhafte Heilung? Aus 6
Jahren Psychiatrieerfahrung weiß ich ganz genau, dass dieses kaum
möglich ist. Einstige Kinderschläger, also Kindergewaltverbrecher
behalten ihre
hochpotenten, kranken Persönlichkeitsstörungen ein Leben lang. Diese
können auch im späteren Alter immer wieder auftauchen und im
Familiengefüge sowie ebenso extern ausbrechen. Kindergewaltstraftaten sind mit nichts zu rechtfertigen und zu entschuldigen, sind in fast allen Fällen nicht verzeihbar und sind mit keinen anderen sog. "Guten Taten" in einem Erziehungsprozess zu kompensieren. Verzeihbar können in einem gesunden Familienverhältnis allenfalls falsche Erziehungsmethoden sein, jedoch niemals schwere Straftaten und Menschenrechtsverletzungen wie Gewaltanwendungen am Kinderleib und Körperverletzungsdelikte. Es stellt sich hier noch einmal die ursächliche, grundsätzliche und zentrale Frage, welche zu benennende Zeitphase Kinder von Gewaltstraftätern anstelle einer gesunden, also gewaltfreien Kindheit real haben bzw. hatten! Anstatt einer "gesunden Kindheit", welche von tragenden Begriffen wie Liebe, Fürsorge, Gewaltfreiheit, Verständnis, Wohlfühlen, Vertrauen, Wärme und Schutz gekennzeichnet ist, erfährt bzw. erfuhr ein Kind unter gewalttätigen Eltern ausschließlich eine herabwürdigende, angsterfüllte und extrem schädliche Zeit für sein Körper und seine Seele. Das "Heranzüchten", welches oftmals kombiniert mit militärischem Psychoterror einhergeht, kann für jedes geschädigte Kind nur als sehr belastend, asozial, erbärmlich und scheußlich wahrgenommen werden. Den elterlichen Tätern war und ist es schlichtweg unbedeutend, welche Schmerzen, Störungen und / oder auch Verletzungen ihr Kind erfährt. Es berührt sie nicht, weil sie kein Gewissen bzw. auch kein Gefühl für ein ungesetzliches Verhalten verspüren können. Die
zu erfassende Lebensphase, welche heranwachsende Kinder und Jugendliche
von elterlichen Gewaltstraftätern über viele Jahre erleiden, ist
ausnahmslos und vollständig als ein schreckliches Martyrium zu
bezeichnen! Ein Martyrium , welches in seiner enormen und ungeheuren
schädigenden und kriminellen Bandbreite für meine Begriffe in Bezug auf
umfassende Menschenrechtsverletzungen nicht mehr steigerungsfähig ist.
Für meine Begriffe müssten deshalb für Kindergewaltstraftäter die
intensivsten und härtesten Strafen gelten! Der Kindergewaltverbrecher ist für seine begangenen Straftaten seinem Opfer gegenüber rechtlich bzw. menschlich bleibend voll haftbar! Kindergewaltverbrecher symbolisieren den massivsten Familienterroristen und haben natürlich mit dem ersten Schlag am wehrlosen Körper ihres Kindes alles verwirkt, was in einem gesunden, gewaltfreien "normal" geführten Erziehungsprozess nur zu verwirken ist. a.) Das gesamte Vertrauen zum schlagenden Elternteil ist nachhaltig und irreparabel zerstört. b.) Das Kind spürt, dass es nicht gewollt ist und sondert sich ab c.) Das Kind leidet extrem und erfährt langfristig unheilbare Schäden. d.) Ja, der elterliche Kinderschläger hat sogar komplett seinen Anspruch auf Unterhalt verwirkt, sollte einmal die umgekehrte Situation eintreten, dass die Nachkommen aufgrund von Existenzgründen der Eltern zu Unterhalten herangezogen werden sollen. e,)
das allerschrecklichste, was uneinsichtigen Eltern und Kindergewaltverbrechern
jedoch widerfährt, ist die Tatsache, dass sich jedes (normale) und
geschädigte Kind irgendwann komplett aus dieser Familie herauszieht und
den Kontakt komplett abbricht, soweit diese trotz unmissverständlicher
Aufforderung noch immer keine Entschädigungsleistungen an das "Opfer
Kind" gezahlt haben. Die exorbitant ausgeprägten und nach wie vor vollstens beibehaltenen kranken Störungen erkennt man auch noch Jahrzehnte nach den ausgeführten Kindergewaltstraftaten daran, dass der Tatbestand diese Individuen überhaupt nicht mehr interesssiert. Die
"Dauerkrankheit Kindergewaltverbrecher" beschreibt den "Dauertäter"
nach dem Motto: "Das juckt
mich alles nicht mehr", und: "Hauptsache, er (das Opfer Kind) lässt
mich in Ruhe"! Der Bezug zu Familieangehörigen, zum Opfer, geschweige
denn zur Tat und somit überhaupt zur Realität ist vollkommen
abgebrochen und
verloren gegangen. Begangene Gewaltstraftaten am Kind
schrecken nicht
nur alle noch verbleibenden Familienangehörige nachhaltig ab, sondern
ebenso das gesamte Umfeld des Straftäters. Dieser hat somit sehr
schnell den Boden unter seinen Füßen verloren und ist zurecht reif für
die "Klappsmühle"! Unter "nichtgewalttätigen" und geistig gesunden
Bürgern hat der
Kindergewaltverbrecher auch wirklich nichts mehr zu suchen. Ich finde sogar, dass diese beschriebenen Personen niemals die Bezeichnung "Eltern" oder "Mensch" verdienen / verdient haben, denn es sind nicht brauchbare und somit für meine Begriffe überflüssige Individuen und Schädlinge auf diesem Erdball. Wer
sich für begangene Straftaten am Nachkomme zu Lebzeiten nicht einmal
entschuldigen kann und dieses mit einer ja verpflichtenden
Entschädigung ins reine bringt / bringen kann, ist emotional unfähig,
ein geistig extrem eingeschränkter "Dauerstraftäter" und hat für meine
Begriffe alle
Rechte
eines gesunden und ehrlichen Menschen in unserem Lande vollkommen
verwirkt. In den Fokus genommen wird in diesem Zusammenhang bedeutend für alle Bürger dieses Landes das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert. Das Grundrecht
auf körperliche Unversehrtheit besteht in der Bundesrepublik
Deutschland seit 1949!
Es bedeutet seit 1949, dass ein Schlagen von Kindern seit diesem Datum strafbar war und ist und somit schmerzensgeldpflichtig war und ist! Kindergewaltverbrecher sind geistesgestörte Individuen, welche diesen Status noch heute inne haben, weil sie selbst bis heute zu feige sind, zu ihren Straftaten zu stehen, einzustehen, noch zustehendes Schmerzensgeld zu entrichten! Im Sinne der vollzogenen Straftat "Gewaltanwendung am Kind" existiert die Begrifflichkeit: a.) dazu zu stehen = bedeutet, die Tat als Straftat zu verstehen und anzuerkennen b.) dazu einzustehen = bedeutet, für die am Kind begangene Straftat die volle, gesetzliche und menschliche Verantwortung zu übernehmen! (sprich die Zahlung von zustehenden Schadenersatzleistungen) Zu beiden Umsetzungen ist der aktuelle bzw. einstige Kindergewaltverbrecher zu feige! Kindergewaltverbrecher haben und hatten dieses Niveau nie, weil sie von Anfang an "gegen" diese bis heute gültigen Gesetze handelten und sich somit humanitär gegen die Normen der Bundesrepublik Deutschland stellten! Ehemalige und derzeitige Kindergewaltstraftäter disqualifizierten sich somit bereits mit dem ersten Schlag am Kind als gesetzeskonforme Staatsbürger! Somit definieren und definierten seit 1949 sämtliche Kindergewaltverbrecher wie z.B. Kinderschläger den Status eines Straftäters! Straftäter sind in dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland für begangene Straftaten voll haftbar, also schadenersatzpflichtig und ggf. auch haftpflichtig! Detailiert
hat sich der Kindergewaltstraftäter wie z. B. der
Kinderschläger / Kinderschänder gemäß deutschem
Strafgesetzbuch (StGB) häufig (auch in seiner umfassenden und
oftmals dazuzurechnenden begleitenden Bandbreite) wie folgt strafbar
gemacht: * Menschenwürde * Kennt
ein Menschenrechtsverletzer, wie z.B. ein Kinderschläger überhaupt den
Begriff "MENSCHENWÜRDE"? Sie
sind kombiniert Versager dieser Gesellschaft, also Verlierer ....sog.
"loser". Kindergewaltstraftäter und dessen Gefolge sind die Zombies,
also der Abschaum und der Albtraum jeder ehrlichen und gesunden
Bevölkerung. Es sind "Aussätzige" und somit wertlose Geschöpfe in einem
gewaltfreien, anständigen und starken Land. Menschenwürde, Es gibt somit keinen größeren Beweis für einen
nachhaltigen Verlust des Legalitätsbewusstseins als die angewandte
Gewalt. Ebenso ist die komplette Menschenwürde, der Respekt und die Achtung seinem Kind gegenüber vollstens anzuerkennen, einzuhalten und entgegenzubringen! All` diese Kriterien und Handlungen sind natürlich freiwillig (nach der Geburt gesetzlich) zur Verfügung zu stellen und umzusetzen, wenn man sich im Vorfeld als "geistig gesunder Mensch" dazu entscheidet, ein Kind in die Welt zu setzen. Es ist dem Kind somit nachträglich nicht vorzuwerfen, was es denn doch alles einmal gekostet hat! Viele Eltern tun dieses wahrhaftig! Irrer geht es ja wohl nicht mehr !!!Erschreckende Fakten.....!!! Summa summarum
laufen nicht nur in diesem Land aktuell im heutigen "altgewordenen
Elternstatus"....(oftmals schon Uropa und Uroma) teilweise jeweils "20
Jahre
Knast auf freiem Fuß"...komplett unentdeckt, ohne jeglichen Skrupel
frei herum, welche ihrem Kind / ihren Kindern einst ihre gesamte
Kindheit geraubt haben durch Schläge, durch Misshandlungen, durch
idiotischen Militärdrill, durch extrem schädliche, diktatorische
Erziehungsmethoden, durch Betrug,
durch Diebstahl, durch Freiheitsberaubung, durch Brutalität, durch
Erpressung, durch asoziale Verhaltensweisen und durch Psychoterror
sowie durch das Verletzen weiterer
tragenden Menschenrechte! Es sind feige Extremstraftäter, welche unsere Justiz laufen lassen muss, weil sie Ihnen nichts mehr nachweisen kann! Dennoch
ist dieses Portal auch dazu geschaffen worden, um nach Lösungswegen für
dieses aus meiner Sicht riesengroße Problem zu suchen. Es muss alles
menschenmögliche dafür getan werden, derartige "Familienterroristen"
für ihre Taten voll zur Verantwortung zu ziehen. Hierzu sind alle
Gäste,
Bürger und die gesamte Fachwelt sowie die Politik im Rahmen der
Fachzuweisungen dieses
Portals herzlich eingeladen und gefordert. In der Rubrik "ANWÄLTE / lawyers" auf dieser webseite sind in diesem Bezug alle Juristen wie z.B. Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte aufgerufen, ihren Beitrag in dieser Thematik einzusenden! Diese Beiträge werden hier für alle Gäste, Täter und Opfer sichtbar positioniert! weiteres folgt!
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